Morgen hab ich Rechtskunde-Prüfung.
Da stolpert man immer mal wieder über gant tolle Sachen.
"Körperverletzung (§§ 223 ff. StGB)
Voraussetzung ist eine körperliche Misshandlung oder eine Gesundheitsbeschädigung. Das bedeutet, dass der Körper des Betroffenen nach der Verletzung in seiner Beschaffenheit anders ist als vorher"
*Grins*
Die ham's drauf, die Rechtsverdreher ;-)
Weisste Bescheid!
Ach, und das hab ich heute auch noch entdeckt. Ein Wandtattoo. Bei DaWan*a. Schön, oder?
So. Ich mach Schluss für heute und geh in die Heia...
1 Kommentar:
Der Körper ist in seiner Beschaffenheit anders als vorher?
Auweia...was habe ich denn nun verpasst...kicher..
Nun denn,aus einem Handbuch für angehende Soldaten von 1985
"Bei Einbruch der Nacht ist mit zunehmender Dunkelheit zu rechnen."
Weisst du Bescheid?..gröhl...
Lern schön und sei fleissig
Ganz liebe Grüsse von Frau Rosenstachel
ysrprin 28
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